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ür Dolmetscheinsätze berechnen wir Stundensätze oder Tagespauschalen zuzüglich Nebenkosten für Fahrt und eventuelle Übernachtung.
Weitere Preise für unsere Leistungen auf Anfrage.

Noch eine Bemerkung:
Die Berufsbezeichnung "Übersetzer" ist nicht gesetzlich geschützt und es darf sich jeder so nennen oder als ein solcher betätigen, der meint, dass er eine Sprache ausreichend beherrscht - und das selbst dann, wenn er den zu übersetzenden Fachtext inhaltlich nur unvollständig erfasst und ihn deshalb auch nicht fachgerecht übersetzen kann.

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